Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-19, 15 W 327/17

15 W 327/17Supreme CourtSep 19, 2017

Regest

Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 327/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-19

Aktenzeichen: 15 W 327/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0919.15W327.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: ErbbauRG § 5; ErbbauRG § 7

Leitsätze

Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.