24 U 47/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-05, 24 U 47/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-05, 24 U 47/17
24 U 47/17Supreme CourtDec 5, 2017
Regest
Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 47/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-05
Aktenzeichen: 24 U 47/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1205.24U47.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Leitsätze
Zum Ausschluss eines Widerrufsrechts einer auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichteten Willenserklärung nach § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.06.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht bereits durch das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgewiesen worden ist.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses und das am 13.03.2017 verkündete Teil-Versäumnis- und Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster sind vorläufig vollstreckbar.
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