21 U 95/15•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-08, 21 U 95/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 95/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-08
Aktenzeichen: 21 U 95/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0208.21U95.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Grund- und Teil-Endurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (17 O 198/11) wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung für die erste Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der im Berufungsverfahren angefallenen Kosten der Streithelfer zu 1), 2) und 4) werden der Beklagten auferlegt.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger oder die Streithelfer zu 1), 2) und 4) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrags leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.