4 U 98/15•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-01, 4 U 98/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 98/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 4 U 98/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0301.4U98.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung zur Zahlung weiterer 66.050,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2014 verurteilt.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 78 % und der Kläger zu 22 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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