Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-10, 9 U 5/18

9 U 5/18Supreme CourtApr 10, 2018

Regest

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 5/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-10

Aktenzeichen: 9 U 5/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0410.9U5.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: StVG § 7; BGB § 249

Leitsätze

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

Tenor

In dem Rechtsstreit beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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