15 W 65/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-18, 15 W 65/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 65/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-18
Aktenzeichen: 15 W 65/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0518.15W65.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Bottrop vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert wird, dass der Antrag des Beteiligten zu 3) auf Entlassung des Beteiligten zu 2) aus dem Amt des Testamentsvollstreckers als unzulässig verworfen wird.
Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Beteiligten zu 1) und 2) durch das Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 95.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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