Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-25, 15 W 119/18

15 W 119/18Supreme CourtMay 25, 2018

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 119/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-25

Aktenzeichen: 15 W 119/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0525.15W119.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss abgeändert.

Der Standesbeamte des Standesamts wird angewiesen, den Geburtsregistereintrag Nr.XX8/2014 dadurch zu berichtigen, dass er den bei der Kindesmutter vorhandenen einschränkenden Zusatz „Identität nicht nachgewiesen“ streicht.

Der Beteiligten zu 1) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q in N Verfahrenskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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