15 W 119/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-05-25, 15 W 119/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 119/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-25
Aktenzeichen: 15 W 119/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0525.15W119.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss abgeändert.
Der Standesbeamte des Standesamts wird angewiesen, den Geburtsregistereintrag Nr.XX8/2014 dadurch zu berichtigen, dass er den bei der Kindesmutter vorhandenen einschränkenden Zusatz „Identität nicht nachgewiesen“ streicht.
Der Beteiligten zu 1) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q in N Verfahrenskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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