25 W 106/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-27, 25 W 106/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 106/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-27
Aktenzeichen: 25 W 106/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0727.25W106.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
- Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 17.11.2017 sind von der Klägerin 15.302,99 € ‑ fünfzehntausenddreihundertundzwei Euro und neunundneunzig Cent – an die Beklagte zu erstatten.
Die weitergehende sofortige Beschwerde und der weitergehende Kostenausgleichungsantrag der Beklagten werden zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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