13 UF 31/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-29, 13 UF 31/17
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 31/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-29
Aktenzeichen: 13 UF 31/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0829.13UF31.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
A.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 06.12.2016 verkün-dete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen (Az.: 110 F 24/16) unter Aufrechterhaltung aller übrigen Anordnungen ausschließlich im Ausspruch zu Ziffer 2., 4. Absatz zum Versorgungsausgleich bzgl. des Anrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 5. teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
I.
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstel-lers bei der X AG (Pers.-Nr.: #####) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 377.882,46 € nach Maßgabe der Teilungsanordnung der X AG vom 31.07.2017, bezogen auf den 30.11.2015, übertragen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgeho-ben.
Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
B.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.060,00 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.