4 RBs 391/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-27, 4 RBs 391/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-27, 4 RBs 391/18
4 RBs 391/18Supreme CourtDec 27, 2018
Regest
Die bloße Wiedergabe der Ergebnisse eines anthropologischen Sachverständigengutachtens in den Urteilsgründen, noch dazu ohne erkennbare eigene Beweiswürdigung des Gerichts, führt zur Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 391/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-27
Aktenzeichen: 4 RBs 391/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1227.4RBS391.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 261, § 267
Leitsätze
Die bloße Wiedergabe der Ergebnisse eines anthropologischen Sachverständigengutachtens in den Urteilsgründen, noch dazu ohne erkennbare eigene Beweiswürdigung des Gerichts, führt zur Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen.
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