31 U 146/17•Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-10, 31 U 146/17
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 146/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-10
Aktenzeichen: 31 U 146/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0410.31U146.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.09.2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az.: 6 O 172/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
betreffend das Darlehen an den Kläger einen Betrag in Höhe von 10.036,23 € zu zahlen;
betreffend das Darlehen an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.014,46 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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