32 SA 27/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-10, 32 SA 27/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-10, 32 SA 27/19
32 SA 27/19Supreme CourtMay 10, 2019
Regest
Im Falle einer mit einer unerlaubten Handlung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB begründeten Klage eines vom Abgaskanal betroffenen Käufers gegen den Hersteller liegt der Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO wahlweise dort, wo der Täter gehandelt hat, oder dort, wo der Rechtsguteingriff erfolgt und der Schaden entstanden ist. Dabei ist der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung sein Vermögen befunden hat. Wird ein Kaufpreis vom Käufer überwiesen oder mittels Lastschriftmandats von seinem Konto eingezogen, bewirkt der vom Käufer veranlasste Zahlungsvorgang die schädigende Vermögensminderung. Dann liegt der Erfolgsort dort, wo die Bank des Käufers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zulasten seines Kontos ausgeführt hat.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 27/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-10
Aktenzeichen: 32 SA 27/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0510.32SA27.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 32, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
Leitsätze
Im Falle einer mit einer unerlaubten Handlung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB begründeten Klage eines vom Abgaskanal betroffenen Käufers gegen den Hersteller liegt der Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO wahlweise dort, wo der Täter gehandelt hat, oder dort, wo der Rechtsguteingriff erfolgt und der Schaden entstanden ist. Dabei ist der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung sein Vermögen befunden hat. Wird ein Kaufpreis vom Käufer überwiesen oder mittels Lastschriftmandats von seinem Konto eingezogen, bewirkt der vom Käufer veranlasste Zahlungsvorgang die schädigende Vermögensminderung. Dann liegt der Erfolgsort dort, wo die Bank des Käufers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zulasten seines Kontos ausgeführt hat.
Tenor
Örtlich zuständig ist das Landgericht Siegen.
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