The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
20 U 270/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-13, 20 U 270/19
20 U 270/19Supreme CourtFeb 13, 2020
Versichern zwei Versicherungsnehmer Grundeigentum, welches in ihrer beider Miteigentum steht, und führt einer von ihnen vorsätzlich den Versicherungsfall herbei, so ist der Versicherer leistungsfrei (§ 81 VVG). Das gilt auch nach Trennung einer Lebensgemeinschaft und auch dann, wenn bereits eine Teilungsversteigerung beantragt war.
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 20 U 270/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0213.20U270.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: VVG § 81
Versichern zwei Versicherungsnehmer Grundeigentum, welches in ihrer beider Miteigentum steht, und führt einer von ihnen vorsätzlich den Versicherungsfall herbei, so ist der Versicherer leistungsfrei (§ 81 VVG). Das gilt auch nach Trennung einer Lebensgemeinschaft und auch dann, wenn bereits eine Teilungsversteigerung beantragt war.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.