The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
15 W 152/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-19, 15 W 152/20
15 W 152/20Supreme CourtMay 19, 2020
Das Grundbuchamt hat die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln selbständig zu prüfen. Eine erweiternde Auslegung des § 26 Nr. 1 BauGB auf den Fall, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter zum Personenkreis des § 26 Nr. 1 BauGB gehören, das Grundstück einem dieser Gesellschafter verkauft, kommt nicht in Betracht.
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 15 W 152/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0519.15W152.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BauGB §§ 24, 26 Nr.1
Das Grundbuchamt hat die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln selbständig zu prüfen.
Eine erweiternde Auslegung des § 26 Nr. 1 BauGB auf den Fall, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter zum Personenkreis des § 26 Nr. 1 BauGB gehören, das Grundstück einem dieser Gesellschafter verkauft, kommt nicht in Betracht.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.