The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
3 Ws 236/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-07-04, 3 Ws 236/24
3 Ws 236/24Supreme CourtJul 4, 2024
Betäubungsmittelstraftaten scheiden als „erhebliche“ Prognosetaten nicht von vornherein aus. Jedenfalls im Falle des drohenden Einsatzes von Waffen im Rahmen des Handeltreibens kommt die Annahme von erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB regelmäßig in Betracht.
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 3 Ws 236/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0704.3WS236.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 67d Abs. 2; StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Betäubungsmittelstraftaten scheiden als „erhebliche“ Prognosetaten nicht von vornherein aus. Jedenfalls im Falle des drohenden Einsatzes von Waffen im Rahmen des Handeltreibens kommt die Annahme von erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB regelmäßig in Betracht.
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht entkräftet werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.