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20 U 23/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-11-22, 20 U 23/23
Entscheidungsdatum: 2024-11-22
Aktenzeichen: 20 U 23/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1122.20U23.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird als unzulässig verworfen, soweit er hiermit unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 110.074,35 € wegen Abbruchkosten und Mietausfall beantragt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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