23 WLw 32/79•Oberlandesgericht Köln, 1980-03-27, 23 WLw 32/79
Full text
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 32/79 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-03-27
Aktenzeichen: 23 WLw 32/79
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0327.23WLW32.79.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Senat für Landwirtschaftssachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Geldern vom 2. November 1979 - LwS 1/79 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
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Die Einwendungen der Beteiligten zu 1) gegen das Vorkaufsrecht der Beteiligten zu 5) zu dem Kaufvertrag vom 29. Mai 1979 vor Notar L in L3 - UR Nr. #####/#### - werden für begründet erklärt; der Beteiligten zu 5) steht ein Vorkaufsrecht nicht zu.
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Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu dem Kaufvertrag vom 29. Mai 1979 vor Notar L in L3 - UR Nr. #####/####- wird, soweit durch diesen Vertrag die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Grundstücks G1 verkauft wird, zurückgewiesen.
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Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Beteiligten zu 1) als Gesamtschuldner.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen findet nicht statt.
Geschäftswert: Für beide Instanzen 243.000,-- DM.
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