7 U 141/81•Oberlandesgericht Köln, 1982-05-13, 7 U 141/81
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 141/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-05-13
Aktenzeichen: 7 U 141/81
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0513.7U141.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 13. Mai 1981 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 86/81 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Grund des von der Beklagten geltend gemachten Entschädigungsanspruchs richtet.
Es wird festgestellt, daß die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten Entschädigung zu leisten wegen der Schäden, die an deren Haus C, F 18, durch Erschütterungen infolge der Bauarbeiten an der Autobahn B XX und infolge Bodensenkungen aufgrund der Errichtung der Autobahn entstanden sind.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit über die Höhe dieses Entschädigungsanspruchs und der Rechtsvertretungskosten erkannt ist. Insoweit wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt.
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