Oberlandesgericht Köln, 1982-09-23, 1 U 13/82

1 U 13/82Supreme CourtSep 23, 1982

Full text

Oberlandesgericht Köln — 1 U 13/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-09-23

Aktenzeichen: 1 U 13/82

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0923.1U13.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Dezember 1981 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Bonn - 11 0 251/81 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,-- DM nebst 11 3/4 % Zinsen seit dem 1. Juli 198o zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Zur Durchführung des Nachverfahrens wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Von der Darstellting des Tatbestandes wird gemäß

§ 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.