5 U 201/82•Oberlandesgericht Köln, 1983-03-03, 5 U 201/82
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 201/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-03-03
Aktenzeichen: 5 U 201/82
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1983:0303.5U201.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wird das am 21. Juli 1982 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 110/82 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß das Versicherungsverhältnis zwischen den Parteien (Krankenhaustage-
geld und Krankenhauskostenversicherung, Versicherungsschein-Nr. 205 7305 xxx.x vom 9.1.1981) mit Wirkung vom 9.11.1981 fortbesteht und durch die Rücktrittserklärung der Beklagten vom 1.12.1981 nicht aufgehoben worden ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45/100, die Beklagte 55/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen.
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