3 U 214/84•Oberlandesgericht Köln, 1985-05-24, 3 U 214/84
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 214/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-05-24
Aktenzeichen: 3 U 214/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:0524.3U214.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Oktober 1984 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 9.738,12 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juni 1984 abzüglich am 8. Juni 1984 gezahlter 7.266,89 DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/5.
Die Kosten der Berufungsinstanz fallen dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/3 zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 ZPO abgesehen.
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