Oberlandesgericht Köln, 1989-09-22, 19 U 19/89

19 U 19/89Supreme CourtSep 22, 1989

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 19/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-09-22

Aktenzeichen: 19 U 19/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:0922.19U19.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Köln - 28 0 629/87 - vom 14. Dezember 1988 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, die Transfor­matorenstation (Transformatoren einschließlich der Installationen) aus dem Anbau auf dem Grundstück der Kläger in der O 2, L, zu entfernen.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 98.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Voll‑

streckung Sicherheit in derselben Höhe leisten. Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder öffentlich-recht­lichen Sparkasse zu erbringen.

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