10 UF 66/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-08-16, 10 UF 66/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 66/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-08-16
Aktenzeichen: 10 UF 66/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0816.10UF66.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 2. Februar 1990 Az.: 27 F 151/89 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger folgende Unterhaltsbeträge zu zahlen:
a.) für die Monate Oktober bis Dezember 1989 je 283,00 DM,
b.) ab Januar 1990 monatlich 318,00 DM.
Die rückständigen Beträge sind sofort zur Zahlung fällig; in der Zwischenzeit
eventuell erbrachte Zahlungen sind anzurechnen. Die künftig fällig werdenden Beträge sind monatlich im voraus zu erbringen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 5/9 und der Beklagte
zu 4/9. Von den im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten werden dem Kläger 7/8 und dem Beklagten 1/8 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgese-hen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.