1 U 9/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-06, 1 U 9/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 9/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-06
Aktenzeichen: 1 U 9/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1206.1U9.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und Widerbeklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.12.1989 - 15 0 714/88 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Es wird festgestellt, daß zwischen den Parteien ein wirksamer Leasingvertrag über den PKW A Fahrgestell-Nr. B amtliches Kennzeichen bei Klageerhebung C nicht zustandegekommen ist.
Auf die Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 642,56 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1988 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits - beider Instanzen - trägt der Kläger 60 %, die Beklagte trägt 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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