Oberlandesgericht Köln, 1990-12-19, 13 U 141/90

13 U 141/90Supreme CourtDec 19, 1990

Full text

Oberlandesgericht Köln — 13 U 141/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-12-19

Aktenzeichen: 13 U 141/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1219.13U141.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 9. April 1990 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Aachen - 2 0 597/89 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.770,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage - soweit der Rechtsstreit nicht in Höhe von 5.162,54 DM durch Zwischenvergleich vom 19. März 1990 für erledigt erklärt worden ist - abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 1/4, der Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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