2 U 91/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-19, 2 U 91/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 U 91/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-19
Aktenzeichen: 2 U 91/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1219.2U91.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Mai 1990 (8 0 623/89) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.181,39 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 zu tragen.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt für beide Parteien jeweils 40.000,-- DM nicht.
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