5 U 73/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-20, 5 U 73/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 73/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-20
Aktenzeichen: 5 U 73/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1220.5U73.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.03.1990 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 225/89 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 51.000,-- DM abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank zu erbringen.
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