16 U 105/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-02-27, 16 U 105/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 105/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-02-27
Aktenzeichen: 16 U 105/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0227.16U105.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom l0. Juli 1990 - 3 0 511/89 ‑ wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert :
Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 2.526,25 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.11.1988 zu zahlen.
Die Beklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger noch weitere 2.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.11.1989 zu zahlen.
Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 1/3 und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 2/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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