1 U 48/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-03-14, 1 U 48/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 48/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-03-14
Aktenzeichen: 1 U 48/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0314.1U48.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung des Streithelfers der Beklagten gegen das am 31. Juli 1990 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 0 71/90 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 1) zu 1/2, der Beklagte zu 2) zu 29/60 und die Beklagte zu 3) zu 1/60.
Die Kosten der Streithilfe trägt der Streithelfer.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte zu 1) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 38.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 37.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte zu 3) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheitsleistungen auch durch eine selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.