2 U 173/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-04-17, 2 U 173/90
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 U 173/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-04-17
Aktenzeichen: 2 U 173/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0417.2U173.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 27. September 1990 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln (8 0 363/89) teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger DM 15.000,-- zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. September 1990 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten in beiden Rechtszügen haben der Kläger und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen hat die Beklagte zu 2) zur Hälfte zu tragen. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer des Klägers und der Beklagten zu 2) übersteigt jeweils DM 60.000,-nicht.
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