Oberlandesgericht Köln, 1991-06-20, 7 U 55/90

7 U 55/90Supreme CourtJun 20, 1991

Full text

Oberlandesgericht Köln — 7 U 55/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-06-20

Aktenzeichen: 7 U 55/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0620.7U55.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Februar 1990 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 0 267/89 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von je 15.000,-- DM abzuwenden, falls die Beklagte oder die Streithelferin nicht Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann in allen Fällen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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