27 U 61/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-10-30, 27 U 61/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 61/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-10-30
Aktenzeichen: 27 U 61/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1030.27U61.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. November 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 89/89 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Das Teilversäumnisurteil vom 21. Februar 1990 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 8.434,06 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. November 1986 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird - unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 21. Februar 1990 im übrigen - abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 19 % und der Beklagte zu 81 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser alleine trägt.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 5 % und der Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.