Oberlandesgericht Köln, 1991-10-30, 27 U 61/91

27 U 61/91Supreme CourtOct 30, 1991

Full text

Oberlandesgericht Köln — 27 U 61/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-10-30

Aktenzeichen: 27 U 61/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1030.27U61.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. November 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 89/89 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Das Teilversäumnisurteil vom 21. Februar 1990 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 8.434,06 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. November 1986 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird - unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 21. Februar 1990 im übrigen - abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 19 % und der Beklagte zu 81 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser alleine trägt.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 5 % und der Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.