3 U 80/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-12-03, 3 U 80/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 80/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-12-03
Aktenzeichen: 3 U 80/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1203.3U80.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 14. März 1991 - 1 0 555/90 - wie folgt teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 803,02 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. September 1990 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den in erster Instanz entstandenen Kosten tragen der Kläger 72 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 28 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 86 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 14 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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