6 U 122/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-02-07, 6 U 122/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 122/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-07
Aktenzeichen: 6 U 122/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0207.6U122.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.05.1991 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 71/91 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.199,50 DM, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in dieser Höhe leistet.
Jede Partei kann die von ihr zu erbringende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt leisten.
Beschwer der Beklagten: 100.199,50 DM.
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