6 U 100/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-02-21, 6 U 100/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 100/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-21
Aktenzeichen: 6 U 100/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0221.6U100.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.03.1991 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 0 578/90 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wird,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
in der an den Endverbraucher gerichteten Werbung für X. -Papierwaren ein Umweltzeichen wie auf Seite 7 (= Seite 9 dieses Urteils) des nachstehend in Schwarz-Weiß-Ablichtung abgebildeten farbigen Originalprospekts (Bl. 15 - 18 d. A.) wiedergegeben, zu verwenden:
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten durch dieses Urteil beträgt 50.000,00 DM.
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