6 U 99/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-02-21, 6 U 99/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 99/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-21
Aktenzeichen: 6 U 99/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0221.6U99.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. April 1991 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 0 193/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Hauptsache durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 150.000,-- DM, hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die von ihnen zu erbringende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse leisten.
Die Beschwer der Beklagten durch dieses Urteil beträgt 150.000,-- DM.
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