1 U 67/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-05-07, 1 U 67/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 67/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-05-07
Aktenzeichen: 1 U 67/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0507.1U67.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 17.9.1991 - 11 O 218/90 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 162.412,66 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 1.5.1990 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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