7 U 136/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-05-14, 7 U 136/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 136/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-05-14
Aktenzeichen: 7 U 136/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0514.7U136.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden das am 12. Juli 1988 verkündete Versäumnisurteil und das am 16. April 1991 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 142/88 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 491.235,4O DM nebst 8 % Zinsen seit dem 12. April 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage wegen der von der Beklagten in zweiter Instanz hilfsweise erklärten Aufrechnung abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7OO.OOO,- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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