Oberlandesgericht Köln, 1992-05-25, 5 U 186/91

5 U 186/91Supreme CourtMay 25, 1992

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 186/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-05-25

Aktenzeichen: 5 U 186/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0525.5U186.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.08.1991 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 186/91 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Urteilstenor wie folgt lautet:

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die beabsichtigte Klage gegen die A. Lebensversicherungs-AG entsprechend dem Klageentwurf vom 20.08.1991 in Verbindung mit dem im Termin vom 26.03.1992 angekündigten Beweisantritt bedingungsgemäß Deckungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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