13 U 302/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-07-01, 13 U 302/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 302/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-07-01
Aktenzeichen: 13 U 302/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0701.13U302.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. November 1991 verkündete Ur-teil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 0 177/91 - abgeändert.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte dem Kläger den Schaden zu ersetzen hat, der dadurch entsteht, daß der Beklagte während seiner Tätigkeit als amtli-ch bestellter Sequester in dem Verfahren auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der U. Süßwaren GmbH, A., vertreten durch den Geschäftsführer V. H. M., K.straße, A. (AG A. 19 N 130/88) umsatzsteuerpflichtige Veräußerungen von Wirtschaftsgütern der U. Süßwaren GmbH in Höhe von insgesamt 405.000,-- DM netto genehmigt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstrekkung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 5.500,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Dem Kläger wird gestattet, die Sicherheit durch selbstschuldnerische, unbefri-stete Bürgschaft der Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen, einer Großbank, Volks- oder Raiffeisenbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Spar-kasse zu leisten.
Revision wird zugelassen.
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