16 U 156/84•Oberlandesgericht Köln, 1992-09-16, 16 U 156/84
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 156/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-16
Aktenzeichen: 16 U 156/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0916.16U156.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Mai 1984 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 10 0 485/66 - teilweise wie folgt abgeändert:
1.)
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen durch ihren Bergbau bereits verursachten, über den durch den Klageantrag zu 1 a, bezifferten Betrag hinausgehenden Schaden und Minderwert an dem Schloß A zu ersetzen, dessen Höhe noch durch einen vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen festzustellen ist.
2.)
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche aus Anlaß der Grundwasserabsenkung im B künftig am Schloß A entstehende Schäden zu ersetzen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,-- DM.
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