5 U 73/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-19, 5 U 73/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 73/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-19
Aktenzeichen: 5 U 73/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1119.5U73.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.04.1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 718/91 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage gegen die Beklagte zu 2) wird in Höhe eines Betrages von 12.903,72 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 29.04.1991 abgewiesen.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 31.369,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.04.1991 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 158.649,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.04.1991 zu zahlen.
Insoweit wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 171.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten zu 2) wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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