Oberlandesgericht Köln, 1992-11-23, 11 W 67/92

11 W 67/92Supreme CourtNov 23, 1992

Regest

Hat das nichteheliche Kind in dem für die Berechnung des vorzeitigen Erbausgleichs maßgeblichen 5-Jahreszeitraum teilweise in der ehemaligen DDR und teilweise in der alten Bundesrepublik Deutschland gelebt, so ist bei leistungsfähigem Vater mit gewöhnlichem Aufenthalt im alten Teil der Bundesrepublik Deutschland auch für die Zeit des Aufenthalts des nichtehelichen Kindes in der ehemaligen DDR der fiktive in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlende Unterhaltsbetrag anzusetzen.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 W 67/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-11-23

Aktenzeichen: 11 W 67/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1123.11W67.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB

Leitsätze

Hat das nichteheliche Kind in dem für die Berechnung des vorzeitigen Erbausgleichs maßgeblichen 5-Jahreszeitraum teilweise in der ehemaligen DDR und teilweise in der alten Bundesrepublik Deutschland gelebt, so ist bei leistungsfähigem Vater mit gewöhnlichem Aufenthalt im alten Teil der Bundesrepublik Deutschland auch für die Zeit des Aufenthalts des nichtehelichen Kindes in der ehemaligen DDR der fiktive in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlende Unterhaltsbetrag anzusetzen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30. September 1992 - 9 O 442/92 - abgeändert. Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. H. in A. zur Wahrnehmung seiner Interessen in erster Instanz Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlung gewährt wird, soweit er sich gegen einen 3.841,56 DM übersteigenden Anspruch sowie gegen den Zinsanspruch verteidigt.

Die monatlichen Raten betragen ab 01.01.1993 120,-- DM.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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