Oberlandesgericht Köln, 1992-11-25, 11 U 125/92

11 U 125/92Supreme CourtNov 25, 1992

Regest

Eine Klage auf Feststellung der Haftung für weitere Unfallschäden ist zulässig, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme bestehen kann, mit Spätfolgen zu rechnen und ihretwegen einer Verjährungseinrede vorzubeugen. Dagegen gehört die Beantwortung der Frage, ob das behauptete Rechtsverhältnis (hier: Haftung aufgrund des Verkehrsunfalles) besteht, zur sachlichen Begründetheit der Klage. Insoweit ist die Wahrscheinlichkeit künftigen Schadens und Anspruchs Voraussetzung. Die bloße Möglichkeit ihres Eintritts reicht nicht aus.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 U 125/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-25

Aktenzeichen: 11 U 125/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1125.11U125.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: FESTSTELLUNGSKLAGE; ZULÄSSIGKEIT; SPÄTFOLGEN; OLGR 93, 054

Leitsätze

Eine Klage auf Feststellung der Haftung für weitere Unfallschäden ist zulässig, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme bestehen kann, mit Spätfolgen zu rechnen und ihretwegen einer Verjährungseinrede vorzubeugen.

Dagegen gehört die Beantwortung der Frage, ob das behauptete Rechtsverhältnis (hier: Haftung aufgrund des Verkehrsunfalles) besteht, zur sachlichen Begründetheit der Klage. Insoweit ist die Wahrscheinlichkeit künftigen Schadens und Anspruchs Voraussetzung. Die bloße Möglichkeit ihres Eintritts reicht nicht aus.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.