27 U 87/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-25, 27 U 87/91
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 87/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-25
Aktenzeichen: 27 U 87/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1125.27U87.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Februar 1991 verkündete Schlußurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 308/88 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 7.474,94 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28. September 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen, soweit über sie noch nicht entschieden ist, die Klägerin zu 2/5, die Beklagte zu 2. zu 3/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden, soweit über sie noch nicht entschieden ist, zu 3/10 der Klägerin und zu 7/10 der Beklagten zu 2. auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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