20 U 89/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 20 U 89/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 89/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-27
Aktenzeichen: 20 U 89/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1127.20U89.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Februar 1992 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (87 0 126/91) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
"Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 5.517,61 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 22. November 1990 zu zahlen. "
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 73 % und der Beklagte 27 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 40 % der Klägerin und zu 60 % dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Von einer Darstellung des Tatbestandes wurde abgesehen (§ 543 ZPO) -
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