Oberlandesgericht Köln, 1992-11-27, 20 U 89/92

20 U 89/92Supreme CourtNov 27, 1992

Full text

Oberlandesgericht Köln — 20 U 89/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-11-27

Aktenzeichen: 20 U 89/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1127.20U89.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Februar 1992 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (87 0 126/91) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels ab­geändert und wie folgt neu gefaßt:

"Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 5.517,61 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 22. November 1990 zu zahlen. "

Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 73 % und der Beklagte 27 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 40 % der Klä­gerin und zu 60 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • Von einer Darstellung des Tatbestandes wurde abgesehen (§ 543 ZPO) -

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