3 U 118/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-12-08, 3 U 118/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 118/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-12-08
Aktenzeichen: 3 U 118/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1208.3U118.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Februar 1992 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts K. - 89 O 184/91 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 15.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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