Oberlandesgericht Köln, 1993-01-07, 5 U 11/91

5 U 11/91Supreme CourtJan 7, 1993

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 11/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-07

Aktenzeichen: 5 U 11/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0107.5U11.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.1990 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 109/90 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtssteits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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