27 U 128/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 128/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 128/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-27
Aktenzeichen: 27 U 128/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0127.27U128.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Mai 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 189/91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 6.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. September 1990 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 2/3 allen materiellen Schadens zu ersetzen, der diesem künftig als Folge des Unfalls vom 6. April 1990 auf dem Betriebsgelände der Firma Z. in P. entsteht, soweit Ersatzansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger übergehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 3/8 und der Beklagten 5/8 zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben der Kläger 2/5 und der Beklagte 3/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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