27 U 108/89•Oberlandesgericht Köln, 1993-02-17, 27 U 108/89
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 108/89 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-17
Aktenzeichen: 27 U 108/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0217.27U108.89.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Kläger unter teilweiser Abänderung des am 17. Mai 1989 verkündeten Urteils der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 24/88 - verurteilt, weitere 10.736,92 DM nebst 7 % Zinsen seit dem 1. November 1989 an die Beklagten zu zahlen.
Die Widerklage wird auch abgewiesen, soweit die Beklagten von dem Kläger Zahlung von weiteren 48.181,69 DM nebst Zinsen in Höhe des Mehraufwands für die Zwischenfinanzierung ihres Bauvorhabens und die Finanzierung von Fertigstellungs- und Mängelbeseitigungskosten und soweit sie die Feststellung der Ersatzpflicht des Klägers für künftige Schäden infolge der Aufnahme eines um 75.311,12 DM höheren Darlehensbetrages begehren.
Die Kostenentscheidung für die Berufungsinstanz bleibt weiterhin dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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